sie haben schmerzen oder probleme jeglicher art mit ihrem bewegungsapparat? dann suchen sie bitte ihren hausarzt/hausärztin auf. meistens bekommen sie dort schon eine zuweisung zur therapie ausgestellt. für den fall, dass sie zur weiteren abklärung erst zu einem facharzt/fachärztin überwiesen werden, erfolgt die aushändigung der zuweisung dort - sofern ein physiotherapeutisches vorgehen im sinne des arztes/ärztin ist. nach operationen oder sonstigen krankenhausaufenthalten erhalten sie auch dort eine entsprechende zuweisung.
im unterschied zu vielen fachärztlichen überweisungen gibt es bei der therapeutischen überweisung theoretisch kein ablaufdatum.